Muss ich meine persönlichen Gegenstände bei einem Umzug ins Ausland anmelden? Nicht unbedingt. Easy Umzüge erklärt, unter welchen Voraussetzungen Ihr Umzugsgut von der Zollabfertigung befreit ist und welche Einfuhrbestimmungen Auswanderer beachten müssen.
Da es in der Europäischen Union (EU) keinen Zoll gibt, müssen Sie bei einem Umzug von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen kein Umzugsgut anmelden bzw. anmelden. Das heißt, ebenso wie Sie sich über die Landesgrenzen hinweg frei bewegen dürfen, gilt dies auch für Ihr Umzugsgut.
Aber Vorsicht: Diese Zollbefreiung gilt für das Zollgebiet der EU, das nicht mit dem Staatsgebiet der EU verwechselt werden darf. Denn nicht alle Gebiete, die zum Gebiet der EU gehören, gehören auch zum Zollgebiet. Gehören also nicht zum Zollgebiet der EU:
Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz ähnelt einem Umzug in ein anderes EU-Land. Der Hausrat muss beim Zoll in der Schweiz angemeldet werden. Ein Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie die Grenze mit Ihrem Umzugswagen während der Öffnungszeiten des Schweizer Zolls überqueren.
Wie bei der Einreise nach Deutschland gilt auch für die Schweiz: Umzugsgüter sind von den Einfuhrabgaben befreit. Hierzu zählen alle Gegenstände, die Sie mindestens sechs Monate zuvor genutzt haben – darunter auch Ihr Auto. Erstellen Sie beim Packen eine Liste aller Teile, die Sie mitbringen möchten. Denn diese Liste müssen Sie dem Zollamt an der Grenze vorlegen. Sie benötigen außerdem einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in der Schweiz (Mietvertrag o.ä.), einen gültigen Führerausweis, den ausgefüllten „Veranlagungsantrag für persönliche Effekten“ und einen gültigen Personalausweis.
Wenn Sie seit mindestens zwölf Monaten außerhalb des Zollgebiets der EU leben oder nachweisen können, dass Sie mindestens ein Jahr im Ausland leben wollten und nun wieder nach Deutschland umziehen möchten, ist Ihr Umzugsgut von der Zollabfertigung ausgenommen bestimmte Bedingungen. Allerdings müssen Sie die Waren, die Sie einführen, schriftlich beim deutschen Zoll anmelden. Als zollfreie Haushaltswaren gelten beim EU-Zoll:
Ein Umzug erfordert viel Zeit und Planung. Nachdem die neue Wohnung gefunden, die Strom- und Gasanmeldung abgeschlossen und die Möbel gekauft sind, beginnt der vermeintlich kleinste und doch so mühsame Teil des Umzugs: Sämtliche Habseligkeiten müssen in Kisten verstaut werden, damit alles an einem sicheren Ort ist sicher und ordentlich in das neue Zuhause transportiert werden kann. Bei uns erhalten Sie Ihre Umzugskartons kostenlos.
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